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Willkommen im Rollstuhl-Shop von Burbach + Goetz in Koblenz! Hier finden Sie eine vielfältige Auswahl an Rollstühlen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen bei Fragen zu Ihrem Wunsch-Rollstuhl kompetent und freundlich weiterzuhelfen.
Preise für Rollstühle können je nach Modell und den individuellen Anforderungen variieren. In unserem umfangreichen Sortiment finden Sie verschiedene Rollstuhlvarianten, die sich in Eigengewicht, Belastbarkeit und Einsatzgebiet unterscheiden. Wir sind hier, um Ihnen bei der Auswahl des passenden Rollstuhls zu unterstützen. Entdecken Sie bei Burbach + Goetz die optimale Lösung für Ihre Mobilitätsbedürfnisse.
In dieser Übersicht sehen Sie auf einen Blick die verschiedenen Rollstuhlkategorien, ihre Einsatzgebiete und Funktionen sowie einige Vor- und Nachteile der einzelnen Modellkategorien:
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Für Personen mit geringer Aktivität und schweren Behinderungen
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Ob im Innen- oder Außenbereich, der kräftige Motor eines Elektrorollstuhls schafft mühelos weite Distanzen und gewinnen eine Mobilität in neuer Dimension. Hierzu bieten wir Ihnen verschiedene Modell die Sie nach Ihren Wünschen konfigurieren können. Und sollte ein Modell nicht in unserem Shop zu finden sein freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Entdecken Sie die neueste Innovation im Bereich Mobilität:
Unsere faltbaren Leichtgewichts-Elektrorollstühle bei Burbach + Goetz! Erleben Sie maximale Unabhängigkeit und Flexibilität für unterwegs. Diese Elektrorollstühle vereinen die Vorteile von Leichtgewicht und Faltbarkeit, um Ihnen uneingeschränkte Mobilität auf Reisen zu ermöglichen. Finden Sie bei uns die perfekte Lösung für mehr Freiheit und Aktivität im Alltag – die faltbaren Leichtgewichts-Elektrorollstühle von Burbach + Goetz im Rollstuhlzenturm Koblenz.
Der Rollstuhl sollte bei dauerhaftem Gebrauch individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen angepasst werden. Um einen optimalen Halt und Sitzkomfort zu gewährleisten, werden Sitzbreite, Sitztiefe, Sitzhöhe Unterschenkellänge sowie die Rückenlehne berücksichtigt. Darüber hinaus wirkt sich jede noch so kleine positive Adaptionsmöglichkeit, die den Rollstuhl wendiger und leichter macht, sofort auf die Mobilität seines Benutzers aus.
Ein Rollstuhl kann
verschrieben werden, wenn der Patient bei der Fortbewegung dauerhaft oder für kurze Zeit auf Hilfe angewiesen ist. Eine eingeschränkte Mobilität tritt beispielsweise nach einer Operation, einer Verletzung oder einer dauerhaften Erkrankung auf. Dabei ist es für die Verordnung unerheblich, ob der Rollstuhl vom Patienten ständig, oder nur für längere Strecken benötigt wird. Als medizinisches Hilfsmittel soll der Rollstuhl laut SGB V §33 „den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen…“.
Die Versorgung des Patienten mit einem Rollstuhl erfolgt in unserem Rollstuhlzentrum. Dafür benötigt der Betroffene ein vom Arzt verschriebenes Rezept, auf dem bereits beschrieben wird, welcher Rollstuhl geeignet ist. Unsere Mitarbeiter übernehmen eine individuelle Bedarfserhebung und erstellen ein individuelles Anforderungsprofil, gefolgt von der Vorführung und Erprobung geeigneter Modelle. Ist ein Produkt mit entsprechender individueller Ausstattung gefunden, reichen wir einen Kostenvoranschlag beim entsprechenden Kostenträger, der Krankenkasse des Patienten ein. Nach einer positiven Prüfung genehmigt die Krankenkasse die Versorgung und wir können Ihren Rollstuhl bestellen oder sogar sofort aus unserem umfangreichen Lagerbestand einen Rollstuhl zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich meist um eine Leihgabe. Eigentümer des Rollstuhls ist in den meisten Fällen entweder der Kostenträger oder im Pauschalsystem wir als Sanitätshaus leistungserbringer.
Die Kosten für einen Rollstuhl variieren je nach Kategorie und Individualisierung. Dabei beginnen
Besitzt der Patient ein entsprechendes Rezept, kann die Krankenkasse als Kostenträger eintreten.
Die Pflicht des Kostenträgers besteht darin, den Patienten mit einem Hilfsmittel zu versorgen, welches den Erfolg der Behandlung sichert, eine Behinderung ausgleicht oder eine Behinderung vorbeugt.