burbach-goetz.de ist ein von Trusted Shops geprüfter Onlinehändler mit Gütesiegel und Käuferschutz. Mehr...
Image

Der Weg zum Hilfsmittel

Versorgungsablauf für Reha-Hilfsmittel über GKV/PKV/BG

(gesetzl. Kranken- oder Pflegekasse, Berufsgenossenschaften)

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung (Rezept)

       ↓

Beratung und Auswahl des richtigen Hilfsmittels in unserem Fachgeschäft oder bei Ihnen zu Hause

      

Kostenvoranschlag an den Kostenträger

(bei einigen Krankenkassen Bestandsabfrage nach passendem Hilfsmittel im Krankenkassenpool)

      

Bewilligung durch den Kostenträger
       ↓ 
Auslieferung und Einweisung durch unsere Reha-Fachberater
      

Berechnung an den Kostenträger

Zuzahlung und Eigenanteilsrechnung an Versicherten

       ↓ 
Weiterführende Betreuung des Versicherten
durch das Burbach + Goetz Team





















Bitte schicken Sie Ihre Hilfsmittel-Rezepte an folgende Adresse:

Sanitätshaus Burbach + Goetz
Stegemannstrasse 5-7
56068 Koblenz


Hilfsmittel
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Hilfsmittel auf, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen. Bei diesen technischen Hilfen gibt es eine breite Palette von Produkten: Von Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfen über Schuheinlagen, Prothesen und Orthesen bis hin zu Rollstühlen und Hörgeräten. Die Versorgung mit einem Hilfsmittel muss von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden, soweit diese nicht (z.B. für bestimmte Hilfsmittel oder bis zu einer bestimmten Wertgrenze) darauf verzichtet hat. Dies gilt auch dann, wenn das Hilfsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet wurde. (Quelle: bmg)

Messgeräte
Messgeräte (z.B. zur Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers) werden von Ihrer Krankenkasse nur dann erstattet, wenn das jeweilige Gerät zur dauernden, selbstständigen Überwachung des Krankheitsverlaufs oder zur selbstständigen, sofortigen Anpassung der Medikation aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist. (Quelle: bmg)

Zuzahlungen bei Hilfsmitteln
Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind  - das sind zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Stoma-Artikel, Verbrauchsmaterialien für ein Beatmungsgerät und Applikationshilfen wie Sonden oder Insulinspritzen -  zahlen Sie zehn Prozent der Kosten pro Packung dazu, maximal aber zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln. Für alle anderen Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregel von zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. In jedem Fall zahlen Sie nicht mehr als die Kosten des Mittels. Die Preise für Hilfsmittel werden zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern vereinbart. Ist für ein erforderliches Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, bildet dieser die Obergrenze für die vertraglich zu vereinbarenden Preise. Als Versicherter sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner erkundigen. Auf Nachfrage informieren die Krankenkassen auch über die wesentlichen Inhalte der Verträge, d.h. insbesondere über den Umfang und die Qualität der vertraglich vereinbarten Leistungen. (Quelle: bmg)


Pflegehilfsmittel
Grundsätzlich werden unter Pflegehilfsmitteln Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, sie erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet:

  • Technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem
  • Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen
    (Quelle: bmg)

Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse

Kosten für Hilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden. (Quelle: bmg)

Zuzahlungen für Pflegehilfsmittel
Zu den Kosten für technische Hilfen muss der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zuzahlen. Größere technische Hilfsmittel werden oft leihweise überlassen, so dass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 31 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Wenn Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet werden, tragen die Krankenkassen die Kosten. (Quelle: bmg)


Ein Auszug unserer Vertragspartner:

AOK Bayern
AOK Hessen
AOK Rheinland-Pfalz
AOK Rheinland/Hamburg
Barmenia
BEK Barmer Ersatzkasse
BG Hauptverbände
BKK Ford
BKK Kevag
BKK Landesverband Bayern
BKK Landesverband Hessen
BKK Mobil Oil
BKK Salus
BKK Taunus
Bundesknappschaft
DAK Deutsche Angestellten Krankenkasse
DBV Winterthur
Debeka Krankenversicherung
DKV Deutsche Krankenversicherung
GenRe Rehabilitationsdienst
Globale Krankenversicherung
Hallesche
HEK Hanseatische Krankenkasse
HMK Hamburg-Münchener Krankenkasse
IKK Bundesverband
IKK LV Nord
IKK Vereinigte
Inter Krankenversicherung
LKK funktioneller Landesverband Pflegekasse in Bayern
LVM Krankenversicherung AG
Mecklenburgische Versicherung
SBK Siemens Betriebkrankenkasse
TK Techniker Krankenkasse
Viktoria Krankenversicherung

Hinweis: Kostenzusage der Kassen vor Hilfsmittel-Lieferung ist grundsätzlich erforderlich.

Ihre Krankenkasse oder Versicherung ist nicht dabei?
Sprechen Sie uns nach individuellen Möglichkeit einer Kostenübernahme an.





Unser Fachgeschäft-Team berät Sie gerne

Telefonberatung
 
 Telefon 0261 / 13388-0

 
  Falls Sie Fragen zum Produkt oder zum Bestellprozess
  haben, rufen Sie uns einfach an.
  Mo. - Fr. 08:30 bis 18:30 und Sa. 09:00 bis 13:00 Uhr. 
 

Kontaktformular
 
 Kontaktformular


  Senden Sie uns Ihre Fragen einfach & schnell im
  Kontaktformular.


 Email-Kontakt
 
 E-Mail
  info@burbachgoetz.de
 
  Schreiben Sie uns eine E-Mail! Einfach, schnell und formlos.
 

  

Freiumschlag-Sanitaetshaus
 
 Postanschrift
 
  Sanitätshaus Burbach+Goetz
  Stegemannstraße 5-7
  56068 Koblenz


Online-Shop-Sanitätshaus-B+G
Beratung
Freiumschlag
Rezept einlösen
Montageservice
Rollstühle
Unser neuer Blog
Individuelle-Anpassung
Versandkostenfreie Zustellung