Seit dem 16. Mai 2025 gilt eine überarbeitete Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel: Die Versorgung gesetzlich Versicherter mit medizinischen Hilfsmitteln wird schneller, individueller und einfacher. Davon profitieren insbesondere Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf.
Was bedeutet das für Sie als Sanitätshaus Kunde von Burbach+Goetz?
Schneller zur passenden Versorgung
Die neuen Vorgaben ermöglichen eine deutlich vereinfachte Genehmigung – besonders bei Rollstühlen, Elektromobilen, Pflegehilfen und CPAP-Geräten. Ärzt:innen sollen Ihren persönlichen Bedarf stärker berücksichtigen und schneller reagieren.
Mehrfachausstattung endlich leichter möglich
Zwei Rollstühle – einer für drinnen, einer für draußen? Ein zusätzlicher Duschstuhl für die Ferienwohnung? Die Richtlinie erlaubt solche Lösungen, wenn sie medizinisch sinnvoll oder für Ihre Teilhabe am Leben notwendig sind.
Videosprechstunde statt Praxisbesuch
Ärztliche Verordnungen dürfen jetzt auch per Videosprechstunde ausgestellt werden – wenn die medizinische Situation es zulässt. Das spart Wege und Zeit. Beachten: Rezepte haben ein Verfallsdatum (28 Tage)!
Wunschmodell gegen Aufzahlung weiterhin möglich
Sie haben ein Lieblingsmodell, das über die Standardversorgung hinausgeht? Kein Problem – das bleibt auch unter der neuen Richtlinie erlaubt. Sie zahlen lediglich den Mehrbetrag, wenn Sie sich für eine besonders komfortable oder elegante Ausführung entscheiden.