Haben Sie einen Pflegegrad oder pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad in häuslicher Umgebung? Dann haben Sie - gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI - einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von Ihrer Pflegekasse. Die monatliche Pauschale von 40€ gilt für ausgewählte Pflegehilfsmittel.