Rollator Rezept einlösen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Rollatorrezept bei uns einzulösen.

Rezepte einlösen im Sanitätshaus Burbach+Goetz in Koblenz

Senden Sie uns bitte Ihr Rezept vor einer Bestellung zu bzw. informieren uns bei der Bestellung über Ihren Wunsch der Rezeptanrechnung. 
Eine nachträgliche Abrechnung ist leider nicht möglich.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass alle Hilfsmittel grundsätzlich durch Ihre Krankenkasse genehmigungspflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn dr Rollator von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wurde. Das kann in einigen Fällen zu einer Verzögerung der Lieferzeit führen.

Hinweis zur Erstattung durch Kostenträger:
Durch die aktuellen Sparmaßnahmen seitens den Krankenkassen/Versicherungen kann es vermehrt zu Differenzen kommen zwischen dem Kaufpreis des Hilfsmittels und dem Genehmigungsbetrag den die Krankenkasse übernimmt. In der Regel werden von den gesezlichen Krankenkassen die Kosten für einen Rollator mit Hilfsmittelnummer mit ca. 75-100 € als Dienstleistungspauschale bezuschusst.

Privat Versicherte:
Sämtliche Hilfsmittel erhalten Sie auch gegen Privatrechnung - und das zu äußerst günstigen Konditionen und ohne langwierige Verwaltungsprozesse. Gerne erstellen wir Ihnen auch im Vorfeld einen Kostenvoranschlag.