Empfehlung Hilfsmittelversorgung durch Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte können seit 1. Januar 2022 gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI im Rahmen ihrer ambulanten Leistungserbringung in gesetzlich bestimmten Versorgungsbereichen Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben.




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