Laut Richtlinie dürfen Pflegefachkräfte Hilfs mittel empfehlen, wenn sie mindestens über eine Qualifikation nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) verfügen, also:
- Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner
- Altenpfleger/innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
- Träger/innen ausländischer Berufsabschlüsse bei
- Gleichwertigkeit der Qualifikation
Auf den Anträgen müssen Pflegefachkräfte ihre Berufsbezeichnung sowie die Beschäftigtennummer eintragen. Bei noch fehlender Beschäftigungsnummer genügt bis zum 31. Dezember 2022 die Berufsbezeichnung.