Zahlt die Krankenkasse meinen Rollstuhl?

- Ja! Das ist die postive Nachricht. Der Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V § 33), denn Sie als versicherte Person haben einen Anspruch auf ein Hilfsmittel, (und ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel) bei medizinischer Notwendigkeit.
- Daher ist eine Voraussetzung hierfür ein Rezept vom Arzt. Diese ärztliche Verordnung für einen Rollstuhl kann ihr Hausarzt, ein Facharzt oder eine Klinik ausstellen.

Neu seit diesem Jahr kann Alternativ, wenn die versicherte Person von einem Pflegedienst zu Hause betreut wird, statt dem Rezept auch eine Empfehlung des Pflegedienstes als Grundlage für einen Antrag genutzt werden. Auch das ist mittlerweile im Sozialgesetzbuch geregelt.

Welchen Rollstuhl zahlt die Krankenkasse?

Zuerst gilt es das richtige Modell auszuwählen. Das hängt zum einen von der Person (dem Rollstuhlfahrer) selbst ab, also
- Körpergröße, Gewicht, Alter
- Welche Krankheitsbilder, Behinderungen und Diagnosen sind zu beachten?
- Wie sieht der Alltag im Rollstuhl aus? 
- Nutzung in Innenräumen oder Draussen?
- Selbstfahrer mit Muskelkraft oder durch Begleitperson, oder Elektrorollstuhl, welche Funktionen soll der Rolli können?
Daher empfehlen wir immer vor Beantragung bei dem Kostenträger eine Probefahrt im Sanitätshaus. Probieren Sie verschiedene Modelle aus. Deshalb raten wir auch: “erst probieren, dann rezeptieren“.
Damit die Versorgung aufeinander abgestimmt ist und alle Beteiligten informiert sind.

Welchen Betrag erstatten die Krankenkassen?

Eine häufig gestellte Frage, die von vielen Faktoren und Rollstuhlarten abhängt:
- Standardrollstuhl (Stahl)
- Leichtgewichtrollstuhl (Aluminium)
- Ultraleichtgewichtsrollstuhl (Aluminium + Carbon)
- Pflegerollstühle
- Multifunktionsrollstuhl
- Aktiv-Adaptivrollstuhl, in faltbarer oder Starrahmen Version
- Elektromobile + Elektroantriebe
- Elektrorollstuhl mit direkter, indirekter Lenkung oder Mittelradantrieb

(hier finden Sie unseren Rollstuhlshop)

Danach richtet sich der Preis je nach Kassensysteme, hier sind es vor allem:


1.    Neukauf
Festpreise / Höchstpreise / Rabattregelung


2.    Mietpauschale
Festpreis für eine bestimmte Laufzeit / pauschale Abgeltung


3.    Gebraucht-Wiedereinsatz
Abruf aus dem Kassenlager

Je nach Produktart und Kassensysteme ergibt sich der individuelle Preis, der als Kostenvoranschlag an die Kostenträger einreicht wird.


Man liest allerdings auch von Betroffenen, das die Krankenkasse den Antrag vom Rollstuhl abgelehnt hat, wie kann das sein?

- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Gründen, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. In der Regel steht dies im Ablehnungsschreiben.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass vor allem höherwertige Rollstühle nicht im ersten Anlauf bewilligt wird. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen.

Wenn ein Rollstuhl im häuslichen Umfeld benötigt wird, ist es in der Regel klar, dass die Versorgung über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt. Leben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen in einer vollstationären Einrichtung wie einem Pflegeheim kommt es immer wieder zu Abgrenzungsproblemen zwischen der Vorhaltepflicht des Pflegeheims und der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Rollstuhl für regelmäßige Aktivitäten außerhalb des Pflegeheims, Dagegen stehen in der Vorhaltepflicht der Pflegeheime Hilfsmittel, die typischerweise im Zusammenhang mit pflegerischen Leistungen und hauswirtschaftlichen Versorgungen stehen. Es handelt sich um Produkte, mit dem das Pflegeheim seinen Versorgungsauftrag erfüllt.

Manchmal sind es nur formale Fehler, die leicht korrigiert werden können. bsp. 
- die fehlende Angaben der Diagnose (n), Formulare wie Erprobungsberichte
- oder Beispiel gem. Kasse bereits mit einem Rollstuhl versorgt, obwohl es nur ein Rollator war
- oder bei Veränderung der persönlichen Umstände, der Diagnose, Körpergewicht Zu- oder Abnahme, Umzug usw. nicht immer der Kasse bekannt

Wichtig: alle Informationen einzureichen. 
•    Bitten Sie Ihren Arzt, die Notwendigkeit des Rollstuhls noch einmal genau zu bescheinigen.

•    Begründen Sie in Ihrem Widerspruch so detailliert wie möglich, warum Sie das beantragte Hilfsmittel brauchen.

•    Falls der Antrag vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft worden ist, lassen Sie sich das Gutachten zukommen. 
•    So können Sie in Ihrem Widerspruch auf die Argumente darin eingehen.

Wie sieht es mit Wartung und Reparatur aus?

Rollstühle müssen regelmäßig gewartet werden. Hat die Krankenkasse Ihren Rollstuhl gezahlt oder zahlt sie die Miete, dann kommt sie auch für Wartungen und Reparaturen auf. 
Wenn Ihre Krankenkasse nur einen Zuschuss im Rahmen einer Mischfinanzierung zahlt, sind die Kosten des höherwertigen Modells vom Kunden selbst zu zahlen.
 

Fazit: Detaillierte Anträge sind entscheidend

Nicht immer klappt es im ersten Anlauf mit dem eigenen Wunschmodell. Aber wenn Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Sanitätshaus, welches Erfahrung und große Auswahl an Rollstühlen vorweisen sollte, und Ihrem Arzt oder Pflegedienst ausführlich begründen, warum Sie einen bestimmten Rollstuhl brauchen, stehen die Chancen sehr gut, dass die Krankenkasse Ihren eigenen Rollstuhl oder zumindest den Zuschuss bewilligen. 

Nehmen Sie sich Zeit, um eine Lösung zu erhalten, mit der Sie langfristig mehr Lebensqualität genießen.