Haben Sie einen Pflegegrad oder pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad in häuslicher Umgebung?

  • Dann haben Sie - gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI - einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von Ihrer Pflegekasse.
  • Die monatliche Pauschale von 40€ gilt für ausgewählte Pflegehilfsmittel. 
  • Zur einfachen Beantragung stellen wir Ihnen unsere Pflegezauber Pakete und Antrag zum Download hier bereit:

Pflegemittelantrag (DOWNLOAD)

 


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbst ständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung zu leisten sind.

Pflegehilfsmittel werden nur bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit entsprechender Einstufung vorliegt und eine Leistungspflicht der Krankenkassen entfällt. Bei Handicaps durch eine Krankheit oder Behinderung bleibt die Krankenkasse für die Finanzierung von Hilfsmitteln weiterhin zuständig.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 40 Euro/Monat bezahlt. Während der Corona Pandemie bedingte weltweiten Preiserhöhungen bei Schutzprodukten wurde der Betrag temporär auf 60 Euro/Monat erhöht.

Zu den Verbrauchsgütern zählen:

  • Einmalhandschuhe (Latex, Vinyl, Nitril)
  • Fingerlinge
  • Saugende Bettschutzeinlagen für den einmaligen Gebrauch
  • Desinfektionsmittel für Hände & Flächen
  • Mundschutz
  • Kleidungsschutz (Schürzen)
  • waschbare Bettschutzeinlagen (max. 2 x pro Jahr)