Haben Sie einen Pflegegrad oder

pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad in häuslicher Umgebung?

  • Dann haben Sie - gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI - einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von Ihrer Pflegekasse.
  • Die monatliche Pauschale von 40€ gilt für ausgewählte Pflegehilfsmittel. 

 

Unsere Nachbarapotheke SCHLOSSAPOTHEKE hilft Ihnen bei der Beantragung & Versorgung:

mail: team@schloss-apotheke-koblenz.de