Rollator auf Rezept
Rollator auf Rezept
Sie können Ihr Rollator-Rezept direkt bei uns einlösen.

Bitte senden Sie uns Ihr Rezept vor der Bestellung zu oder informieren Sie uns bei Aufgabe der Bestellung über Ihren Wunsch der Rezeptanrechnung. Eine nachträgliche Abrechnung mit der Krankenkasse ist nicht möglich.

Wichtiger Hinweis zur Genehmigung:

  • Alle Hilfsmittel sind grundsätzlich genehmigungspflichtig durch Ihre Krankenkasse – auch dann, wenn der Rollator ärztlich verordnet wurde. Dadurch kann es in Einzelfällen zu einer längeren Lieferzeit kommen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

  • Aufgrund aktueller Sparmaßnahmen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel lediglich eine Pauschale von etwa 75–100 € für Rollatoren mit Hilfsmittelnummer. Damit ist meist nur die Versorgung mit einem Standardrollator ohne Zuzahlung möglich.
  • Für leichtere Aluminium- oder Carbonrollatoren ist häufig eine Eigenbeteiligung erforderlich. In diesem Fall geht das Hilfsmittel in Ihr Eigentum über.

Privat Versicherte:

  • Als Privatversicherte erhalten Sie unsere Rollatoren ebenfalls unkompliziert gegen Privatrechnung – zu attraktiven Konditionen und ohne langwierige Genehmigungsverfahren. Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Rollator auf Rezept: So funktioniert es Schritt für Schritt

Viele Betroffene fragen sich: Wie komme ich mit einem ärztlichen Rezept sicher und unkompliziert zu meinem Rollator? Damit Sie den Überblick behalten, haben wir den Ablauf für Sie zusammengefasst.

1. Ärztliche Verordnung erhalten

  • Problem: Ohne ärztliches Rezept übernimmt die Krankenkasse keine Kosten.
  • Lösung: Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt über Ihre Mobilitätsprobleme. Die Verordnung kann auch im Krankenhaus ausgestellt werden.
  • Wichtig: Auf dem Rezept muss die medizinische Diagnose stehen.
    Bei besonderen Anforderungen bitte konkret angeben, z. B. „Parkinson-Rollator“, „Rollator mit Einhandbremse bei Hemiplegie“, „XL-Rollator bei Adipositas“ oder „Rollator mit Unterarmauflagen“.
  • Hinweis: Rezepte sind nur 28 Tage gültig. Reichen Sie Ihr Rezept daher rechtzeitig ein.

2. Rezept in Händen halten

  • Problem: Unklare Angaben auf der Verordnung können zu Verzögerungen führen.
  • Lösung: Achten Sie darauf, dass das Rezept eindeutig ausgestellt ist und die medizinische Notwendigkeit klar erkennbar ist.

3. Kontakt mit Burbach+Goetz aufnehmen

  • Problem: Viele Patientinnen und Patienten wissen nicht, wie sie das Rezept bei einem Sanitätshaus einreichen können.
  • Lösung: Senden Sie uns Ihr Rezept vor der Bestellung per E-Mail zu und nennen Sie uns Ihren Wunschrollator aus unserem Rollator-Shop. Das Originalrezept benötigen wir in jedem Fall vor der Auslieferung.
  • Tipp: Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen kostenfreien Standard-Stahlrollator. Wenn Sie ein leichtes Aluminium- oder Carbonmodell bevorzugen, wird der Krankenkassenzuschuss vom Kaufpreis Ihres Wunschrollators abgezogen und der Rollator geht vollständig in Ihr Eigentum über. Wichtig: auch das Wunschmodell muss eine gültige HMV Nummer besitzen.

4. Krankenkassenzuschuss beantragen lassen

  • Problem: Der Verwaltungsaufwand mit der Krankenkasse ist oft zeitintensiv.
  • Lösung: Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse – kostenfrei und unverbindlich. Selbst wenn Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnt, entstehen Ihnen für unseren Service keinerlei Kosten.

5. Genehmigung und Lieferung

  • Problem: Unsicherheit, wann und wie der Rollator geliefert wird.
  • Lösung: Nach der Genehmigung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Ihr Wunschmodell wird dann direkt geliefert oder zur Abholung mit persönlicher Einweisung bereitgestellt.

Mit Ihrem Rezept und der Unterstützung von Burbach+Goetz kommen Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Rollator. Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab, klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse und sorgen dafür, dass Sie das passende Hilfsmittel für Ihre Mobilität erhalten – zuverlässig, sicher und kompetent.

Sie benötigen mehr Infos und Details, diese finden Sie hier:

1. Standardrollator (Kassenmodell in der Pauschale)

  • In der Regel ein gebrauchtes Mietmodell eines Stahlrollators
  • Für Versicherte ohne Eigenanteil erhältlich
  • Ledigllch die gesetzliche Rezeptgebühr fällt an, sofern keine Befreiung vorliegt (meist 5–10 €)
  • Diese Versorgung gilt bei den Krankenkassen als medizinisch ausreichende Grundversorgung*

2. Wunschrollator (leichtes Aluminium-Modell, Beispielpreis 250 €)

  • Kaufpreis Leichtgewichtrollator: 250 €
  • Krankenkassenzuschuss: –100 €
  • Verbleibender Eigenanteil: 150 €
  • Zuzüglich Rezeptgebühr (z. B. 10 €)
  • Gesamteigenanteil für den Versicherten: 160 €

Vorteil: Der Rollator geht in Ihr Eigentum über – Sie erhalten ein Neugerät, das dauerhaft Ihnen gehört.

*Ausnahmen gelten bei Sondermodellen oder speziellen Diagnosen (z. B. Parkinson, Schlaganfall, Adipositas), die eine besondere Rollator-Ausführung erfordern.

Die meisten Krankenkassen arbeiten bei Rollatoren mit einem Mietkonzept. Dafür zahlen sie eine Dienstleistungspauschale, die folgende Leistungen umfasst:

  • Bereitstellung eines Rollators (meist Standardmodell als Mietgerät)
  • Anlieferung zu Ihnen nach Hause
  • Aufbau und Einweisung durch Fachpersonal
  • Reparaturen, Wartung und Service vor Ort
  • 5 Jahre Gewährleistung inklusive kostenfreiem Austausch bei Defekten

Wichtig zu wissen:

  • Da es sich um ein Mietmodell handelt, bleibt das Eigentum beim Sanitätshaus.
  • Der Rollator ist deshalb pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Diebstahl oder Beschädigungen zu schützen.
  • Wird er nicht mehr benötigt, ist er an das Sanitätshaus zurückzugeben.

👉 Für Versicherte bedeutet das: Sie erhalten eine funktionale Grundversorgung inklusive Serviceleistungen. Wer jedoch ein individuelles Wunschmodell (z. B. leicht, faltbar, aus Aluminium oder Carbon) bevorzugt, kann dieses gegen einen Eigenanteil erwerben – und es geht dann ins persönliche Eigentum über.

Viele Versicherte fragen sich, ob sie zusätzlich zu ihrem verordneten Rollator noch ein zweites Modell von der Krankenkasse erhalten können – zum Beispiel einen leichten Rollator für die Wohnung und ein stabiles Modell für draußen.

Unsere Erfahrung:

  • Ein Zweitrollator wird von den Krankenkassen nur sehr selten bewilligt.
  • Die Kassen argumentieren in der Regel, dass ein Rollator die medizinisch notwendige Grundversorgung bereits abdeckt.

Ausnahmen sind nur in besonderen Sondersituationen möglich, zum Beispiel:

  • wenn die Wohnsituation dies erfordert (z. B. oberes Stockwerk ohne Aufzug, sodass ein Rollator dauerhaft oben und einer unten benötigt wird),
  • wenn besondere Krankheitsbilder oder ärztliche Begründungen vorliegen, die zwei unterschiedliche Modelle notwendig machen.

👉 Fazit: Ein Zweitrollator ist bei Krankenkassen schwer durchzusetzen. Wenn Sie einen zusätzlichen Rollator möchten – etwa ein leichtes Aluminium- oder Carbonmodell für unterwegs – bieten wir Ihnen gerne eine Lösung mit Zuschussanrechnung und einem transparenten Eigenanteil an.

  • 28 Kalendertage ab Ausstellungsdatum
  • innerhalb dieser Zeit muss Ihr Rezept im Sanitätshaus (Burbach+Goetz) eingereicht und bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden (Antragstellung übernimmt Burbach+Goetz).

Der Rollator ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Daher ist eine Pflegestufe keine Voraussetzung für einen Rollator.

Kurzantwort: Nein – Indoor-Rollatoren verfügen über keine Hilfsmittelnummer und können daher nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Warum fragen viele danach?

Die Vorteile sind offensichtlich:

  • besonders schmal für den Einsatz in der Wohnung
  • passen durch fast alle Türen
  • kleine Räder machen sie sehr wendig
  • ideal für enge Räume oder Flure

Wichtig zu wissen:

Da diese Modelle nicht von den Krankenkassen anerkannt sind, ist eine Erstattung über Rezept nicht möglich. Indoor-Rollatoren können deshalb ausschließlich privat gekauft werden.

👉 Für Betroffene bedeutet das: Wer im Alltag drinnen mehr Sicherheit und Mobilität möchte, sollte einen Indoor-Rollator als sinnvolle Ergänzung zum Kassenmodell in Erwägung ziehen.

Kurzantwort: Nicht immer. Viele Krankenkassen arbeiten mit festen Vertragspartnern zusammen. In diesen Fällen ist die Versorgung an bestimmte Sanitätshäuser gebunden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das kein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist, kann es passieren, dass die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden.
  • Deshalb sollten Sie vor Abgabe Ihres Rezepts immer nachfragen, ob das Sanitätshaus mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet.

Lösung:

  • Fragen Sie direkt im Sanitätshaus nach, ob es Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.
  • Ist dies nicht der Fall, kann Ihr Wunsch-Sanitätshaus einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen. Oft wird so eine individuelle Lösung gefunden.

👉 Tipp: Bei Burbach+Goetz prüfen wir gerne für Sie, ob eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich ist, und übernehmen bei Bedarf die komplette Antragstellung.

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Warum Burbach+Goetz die beste Wahl für Ihren Rollator ist

Viele Betroffene stehen vor der Frage: Soll ich meinen Rollator online bestellen oder im Fachgeschäft kaufen?

Beide Wege haben Nachteile – und genau hier liegt Ihr Vorteil bei Burbach+Goetz.

Typisches Problem beim Onlinekauf:

  • Reine Onlineshops bieten zwar günstige Preise, aber keine Möglichkeit zum Probefahren oder Anpassen.
  • Unsicherheit: Passt der Rollator wirklich zu meiner Größe, meinem Krankheitsbild und meinen Anforderungen?

Typisches Problem im klassischen Sanitätshaus:

  • Häufig sind die Preise deutlich höher.
  • Oft ist nur eine kleine Auswahl an Modellen vorhanden, spezielle Rollatoren müssen erst bestellt werden.

Die Lösung bei Burbach+Goetz:

  • Beide Welten in einem Haus:
  • Sie profitieren von der großen Auswahl und den transparenten Preisen im Onlineshop sowie von der persönlichen Beratung und der Möglichkeit zum Probe fahren im Rollator-Fachgeschäft in Koblenz.
  • Direkt vergleichen:
  • Sie können Modelle sofort testen, Ihre Favoriten auswählen und sicher sein, dass der Rollator zu Ihnen passt.
  • Schnell & zuverlässig:
  • Viele Modelle sind sofort verfügbar – online wie auch vor Ort.

Fazit: Mit Burbach+Goetz müssen Sie sich nicht zwischen Online oder Fachgeschäft entscheiden – Sie bekommen Preisvorteile, Auswahl und persönliche Beratung aus einer Hand.

Wichtige Information zur Folgeverordnung von Rollatoren

Standardrollatoren können in der Regel alle 5 Jahre neu beantragt werden.

Ausnahme: Wenn sich Ihre medizinische Diagnose ändert, haben Sie auch innerhalb dieser 5 Jahre Anspruch auf eine neue Versorgung.

Typische Beispiele:

  • Nach einem Unfall oder einer deutlichen Verschlechterung des Krankheitsbildes
  • Von allgemeiner Gehschwäche hin zu einer schlaganfallbedingten Versorgung (z. B. Rollator mit Einhandbremse)
  • Parkinson-Modelle mit speziellen Funktionen
  • Rollatoren mit Schleif- oder Umkehrbremsen
  • Rollatoren mit Unterarmauflagen für zusätzliche Entlastung
  • Modelle mit höherer Belastbarkeit und breiterem Sitz (z. B. bei Adipositas)


Fazit: Ändert sich Ihre Indikation, prüfen wir gerne für Sie, ob eine erneute Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist – auch wenn Ihr letzter Rollator noch keine 5 Jahre alt ist.

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