Wie bei den meisten elektrischen Rollstühlen, hängt auch beim Scewo BRO die Höhe der Bezuschussung vom jeweiligen Behinderungsgrad des Rollstuhlfahrers ab.
In Deutschland verfügt BRO über eine Hilfsmittelnummer (18.50.08.0001), was bei der Beantragung bei der Krankenkasse helfen kann. Je nach Situation und Behinderungsgrad des Antragstellers werden die Kosten eines elektrischen Rollstuhls ganz oder teilweise bezahlt.
Der Prozess der Finanzierung eines elektrischen Rollstuhls wie z. B. Scewo BRO läuft wie folgt ab:
Nach einer Probefahrt bei Dir zu Hause stellt Dein Arzt das Rezept für BRO aus.
Zusammen mit dem Erprobungsbericht wird das ärztliche Rezept bei Deiner Krankenkasse oder Versicherung eingereicht.
In Deutschland kommt dann eine Fachperson vom Medizinischen Dienst (MD; ehem. MDK) bei Dir vorbei, um eine Eignung von BRO als Deinen elektrischen Rollstuhl zu prüfen. In der Schweiz beurteilt meistens eine Fachperson der SAHB die Eignung des beantragten Rollstuhls.
Basierend darauf entscheidet Deine Versicherung oder Krankenkasse, wie viel sie an Deinen neuen elektrischen Rollstuhl bezahlt. Spricht sich die Krankenkasse oder Versicherung gegen eine Bezuschussung aus, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Entscheid einzulegen, sich an Stiftungen zu wenden oder den Betrag privat zu finanzieren.
Wir unterstützen Dich natürlich beim gesamten Finanzierungsprozess.